Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI
in Kiel Wik und Umgebung
Was ist ein Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen.
Dabei unterstützen wir Sie:
- mit praktischen Tipps zur Pflege
- bei Fragen und Unsicherheiten im Pflegealltag
- mit individueller Beratung zur Verbesserung der Pflegesituation
Wie oft findet der Beratungsbesuch statt?
Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich (alle 6 Monate)
- Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich (alle 3 Monate)
Ein freiwilliger Beratungsbesuch ist auch bei Pflegegrad 1 möglich.
Ihre Vorteile
- Kompetente und verständliche Beratung
- Individuelle Tipps für Ihren Pflegealltag
- Unterstützung und Entlastung für Angehörige
- Sicherstellung des Pflegegeldanspruchs
- Durchführung bequem bei Ihnen zu Hause
Kosten und rechtliche Hinweise
Die Kosten für verpflichtende Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI werden in der Regel vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Die Beratung erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Versorgung in Ihrer Nähe
Wir sind im Bereich Kiel-Wik und Umgebung für Sie im Einsatz.
Durch unsere regionale Nähe können wir eine zuverlässige und regelmäßige Unterstützung sicherstellen.
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Kontaktieren Sie uns gerne - wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.
